Prozesskostenfinanzierung

Mit der Prozesskostenfinanzierung kann die generelle Finanzierung anstehender Prozesskosten oder eine konkrete Dienstleistung bezeichnet werden. Die Prozesskostenfinanzierung als Dienstleistung wird auch als Prozessfinanzierung bezeichnet und gilt für Zivilprozesse. Die Anbieter dieser Leistung setzen einen Mindeststreitwert von überwiegend 50 000 Euro voraus und tragen das Prozessrisiko. Wenn ihr Kunde den Gerichtsstreit verliert, übernimmt der Prozessfinanzierer die Verfahrenskosten. Im Erfolgsfall erhält der Dienstleister einen Teil der erstrittenen Zahlung, in der Regel werden zehn Prozent dieses Wertes als Honorar vereinbart. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages zur Prozessfinanzierung ist, dass der Dienstleister die Erfolgsaussichten des Rechtsstreits als hoch einstuft.

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