Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfung durch den Empfänger bezieht sich vorwiegend darauf, ob die angegebenen Liefermengen und die berechneten Preise mit der Lieferung beziehungsweise dem Kaufvertrag übereinstimmen. Die bei Rechnungskäufen überwiegend übliche Zahlungsfrist von zwei Wochen beruht auf der für die Rechnungsprüfung notwendigen Zeit und auf den - inzwischen allerdings deutlich verringerten - Banklaufzeiten. Zum Vorsteuerabzug berechtigte Gewerbetreibende müssen eine Rechnung zusätzlich hinsichtlich der Einhaltung der steuerrechtlichen Formvorschriften prüfen. Die Rechnungsprüfung des Finanzamtes bezieht sich darauf. Im Vereinswesen ist die Rechnungsprüfung ein Synonym für die Kassenprüfung, diese bezieht sich auf die Untersuchung, ob die vorgenommenen Buchungen ordnungsgemäß vorgenommen wurden. Die Rechnungsprüfung als Teil der Innenfinanzrevision eines Betriebes befasst sich nicht nur mit der ordnungsgemäßen Verbuchung der Geschäftsvorfälle, sondern untersucht durch Eingangsrechnungen belegte Ausgaben hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit.

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