Der Begriff Rechnungsrabatt wird sowohl generell für einen auf der Rechnung ausgewiesenen Preisnachlass als auch in Abgrenzung zum Terminus Naturalrabatt verwendet. Während der Naturalrabatt in der zusätzlichen Lieferung einer Ware ohne Berechnung besteht, erhält der Kunde beim Rechnungsrabatt einen direkten Preisnachlass. Rechnungsrabatte können grundsätzlich vereinbart oder in Abhängigkeit vom Jahresumsatz nachträglich gutgeschrieben werden. Im Mobilfunkbereich erhalten private Kunden teilweise einen Rechnungsrabatt für einen begrenzten Zeitraum, wenn sie bei Laufzeitverträgen auf ein subventioniertes Endgerät verzichten. Des Weiteren sind teilweise Rechnungsrabatte für einzelne Kundengruppen wie Studierende und Behinderte gebräuchlich. Faktisch stellt das Skonto ebenfalls einen Rechnungsrabatt dar, über dessen Inanspruchnahme entscheidet jedoch das Zahlungsverhalten des Rechnungsempfängers.