Eine Rechnungsreklamation erfolgt, wenn der Rechnungsempfänger feststellt, dass eine eingegangene Rechnung nicht korrekt verfasst wurde. Häufige Ursachen für eine Rechnungsreklamation sind fehlerhaft berechnete Liefermengen und nicht berücksichtigte Rabattverträge. Nach einer berechtigten Rechnungsreklamation kann der Ersteller wahlweise eine Rechnungsgutschrift vornehmen oder die fehlerhafte Rechnung stornieren und durch eine fehlerfreie Neufassung ersetzen. Bei der Energieversorgung beruhen Rechnungsreklamationen vorwiegend auf Schätzungen der Zählerstände. Zum Vorsteuerabzug berechtigte Rechnungsempfänger reklamieren zusätzlich die nicht den steuerrechtlichen Normen entsprechenden und somit fehlerhaften Eingangsrechnungen. In diesem Fall ist zwingend die Rechnungsneuausstellung erforderlich.