Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung schützt das auf einer Reise mitgeführte Gepäck. Sie ist für die nicht von der Hausratversicherung abgedeckten Fälle wichtig. Hierzu gehören vor allem die Anreise mit der Bahn oder dem Auto zum Urlaubsort und der Schutz vor Diebstahl des Reisegepäcks auf einem Zeltplatz. Das Campingrisiko ist jedoch nicht in jedem Versicherungsvertrag über eine Reisegepäckversicherung enthalten. Bei der Reise mit der Bahn verweigern Versicherer in der Regel die Bezahlung wegen einer Fahrlässigkeit bereits, wenn zwei gemeinsam fahrende Versicherungsnehmer zusammen den Speisewagen aufsuchen. Bei Alleinreisenden greift in diesem Fall und beim Gang zur Zugtoilette der Versicherungsschutz hingegen. Fahrausweise und Bargeld sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz durch eine Reisegepäckversicherung ausgeschlossen.

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