Reisekosten

Steuerrechtlich sind Reisekosten alle auf Grund einer Abwesenheit vom regelmäßigen Wohnort und Arbeitsort anfallenden Mehrkosten. Der größte Unterschied zur volkswirtschaftlichen Bedeutung des Begriffes besteht darin, dass die Volkswirtschaft die gesamten Verpflegungskosten den Reisekosten zurechnet, während steuerrechtlich nur der Verpflegungsmehraufwand angerechnet wird. Im Rahmen der Reisekostenabrechnung werden auch Nebenkosten wie Parkgebühren erstattet. Beruflich veranlasste Reisekosten werden von Freiberuflern und Selbständigen als Betriebsausgaben verbucht und gelten bei Angestellten, soweit sie nicht durch den Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden, als Werbungskosten. Im öffentlichen Dienst und in den meisten privaten Betrieben bestehen Anweisungen, in welcher Höhe beeinflussbare Reisekosten zulässig sind.

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