Reisekostenabrechnung

Arbeitnehmer erhalten im Rahmen einer Reisekostenabrechnung die bei Geschäftsreisen verauslagten Reisekosten abzüglich des Vorschusses erstattet. Für die Reisekostenabrechnung gelten die innerbetrieblichen Regeln, welche unter anderem bei vom Mitarbeiter selbst gesuchten Hotels Höchstsätze vorsehen können. Wenn der Arbeitgeber einen Teil der anfallenden Reisekosten direkt bezahlt, vereinfacht sich die Reisekostenabrechnung, die entsprechende Vorgehensweise ist vor allem beim Kauf von Fahrkarten und Flugscheinen sowie bei der Hotelbuchung üblich. Falls der Arbeitgeber den Verpflegungsmehraufwand nicht in der steuerlich anerkannten Höhe erstattet, kann der Mitarbeiter diese unter Vorlage der Reisekostenabrechnung bei der nächsten Steuererklärung geltend machen. Reisekostenabrechnungen werden nicht nur bei Geschäftsreisen, sondern auch bei Anreisen zu einer Kur vorgenommen, wobei sie sich auf die reine Fahrtkostenabrechnung beschränken.

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