Reisekostenantrag

Im öffentlichen Dienst ist es üblich, vor dem Antritt einer Reise einen Reisekostenantrag unter Angabe der voraussichtlich entstehenden Kosten einzureichen. Der Reisekostenantrag ist grundsätzlich Voraussetzung für die spätere Erstattung von Reisekosten, sofern die Dienststelle keine vereinfachende Regelung für mit geringen Ausgaben verbundene Dienstreisen getroffen hat. Private Firmen übernehmen zunehmend die Bestimmungen des öffentlichen Dienstes hinsichtlich der Notwendigkeit des Einreichens eines Reisekostenantrages. In vielen Fällen übernimmt die Reiseabteilung der Dienststelle oder des Unternehmens die Buchung von Fahrkarten, Flugscheinen und Hotelunterkünften. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass mögliche Rabatte tatsächlich ausgenutzt werden und vereinfacht zudem die Reisekostenabrechnung.

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