Die Reisekostenbeihilfe ist eine Leistung der Arbeitsagentur, welche an Arbeitslose ausgezahlt wird, wenn diese eine auswärtige Arbeitsstelle antreten. Des Weiteren erhalten aktuell nicht arbeitslose Arbeitnehmer die Reisekostenbeihilfe durch die Arbeitsagentur, wenn sie im bisherigen Job akut von Arbeitslosigkeit bedroht sind und proaktiv oder nach der bereits ausgesprochenen Kündigung eine neue Arbeitsstelle an einem anderen als dem bisherigen Wohnort antreten. Auszubildende erhalten die Reisekostenbeihilfe ebenfalls, wenn sie eine Berufsausbildung in einem auswärtigen Betrieb beginnen. Die Reisekostenbeihilfe der Arbeitsagentur dient nur zur Erstattung der reinen Fahrtkosten und ist zudem auf dreihundert Euro je Fall beschränkt. Einige Bundesländer bezeichnen die Zuschüsse zu den Kosten einer Klassenreise für Schüler, deren Eltern ein geringes Einkommen erzielen, ebenfalls als Reisekostenbeihilfe.