Reisekostenerstattung

Die Reisekostenerstattung besteht in der Rückzahlung ausgelegter Reisekosten an den Arbeitnehmer. Je nach Dienstvertrag kann eine Reisekostenerstattung auch Teil der Vergütung eines freien Mitarbeiters sein. Die Reisekostenerstattung folgt den Grundsätzen des jeweiligen Arbeitgebers oder Auftraggebers und kann Höchstsätze sowie eine nur teilweise Erstattung von Reisekosten vorsehen. Nicht mit der Reisekostenerstattung abgegoltene Aufwendungen lassen sich in der nächsten Steuererklärung geltend machen. Bei der eigenen Anreise zu einer Kur und in wenigen Sonderfällen zu ambulanten Behandlungen außerhalb des Wohnortes ist ebenfalls eine Reisekostenerstattung vorgesehen, bei welcher es sich tatsächlich um eine reine Fahrtkostenerstattung handelt. In ähnlicher Form nehmen einige Seminaranbieter eine Reisekostenerstattung vor.

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