Reisekostenordnung

Eine Reisekostenordnung regelt, welche Reisekosten der Arbeitgeber oder bei einer Abrechnung mit freiberuflichen Mitarbeitern der Auftraggeber erstattet. Die Reisekostenordnung kann die Erstattung der Reisekosten einschränken, wovon vor allem der öffentliche Dienst Gebrauch macht. In diesem Fall kann der Mitarbeiter die nicht erstatteten Anteile an Reiseaufwendungen im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Neben der Erstattung schreibt eine Reisekostenordnung auch vor, welche Wagenklasse zu verwenden ist und welche Höchstkosten bei Hotelübernachtungen zulässig sind. Die Reisekostenordnungen der Träger von Kurmaßnahmen sehen in der Regel nur die Fahrkostenerstattung vor und beschränken diese zudem auf die Kosten einer Bahnfahrkarte, falls die Erkrankung oder Verletzung des Patienten nicht ausnahmsweise eine individuelle Anreise erforderlich macht.

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