Rentengrundsicherung

Der Begriff der Rentengrundsicherung wird häufig in Verbindung mit einem Modell verwendet, bei welchem geringe Altersrenten automatisch auf den Betrag der Grundsicherung aufgestockt werden. Dieses Modell konnte sich bislang, auch wegen der möglicherweise erforderlichen Anrechnung von Nebeneinkünften, nicht durchsetzen. Stattdessen müssen Rentner, deren Renteneinkommen zusammen mit möglicherweise erzielten Nebeneinnahmen geringer als der Betrag der Grundsicherung ist, aktiv einen Antrag auf die ergänzenden Grundsicherungsleistungen stellen. Zuständig für die Rentengrundsicherung ist nicht die Arbeitsagentur oder das Jobcenter, sondern das Sozialamt. Die Rentengrundsicherung hat die frühere zusätzliche Zahlung von Sozialhilfe bei geringen Rentenansprüchen abgelöst und soll einen menschenwürdigen Lebensstandard ermöglichen.

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