Die Rentengarantiezeit ist ein Begriff aus der privaten Rentenversicherung. Die meisten privaten Rentenversicherungsverträge sehen eine lebenslange Rentenzahlung vor; Auszahlungspläne mit Kapitalverbrauch sind möglich, aber bei Versicherten unbeliebt. Wenn der Versicherungsnehmer kurze Zeit nach dem Beginn des Rentenbezuges verstirbt, hat er oftmals nur einen geringen Teil seiner eigenen Einzahlungen als Rente erhalten. Diesem Verlust hilft die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit ab, wobei die Zahlungen an den Begünstigten erfolgen. Üblich ist die Angabe eines begünstigten Zahlungsempfängers im Rentenversicherungsvertrag. Wenn diese unterbleibt, gilt das Testament beziehungsweise bei dessen Nichtverfassung die vom Nachlassgericht festgestellte Erbfolge für die Zahlungsansprüche während der Rentengarantiezeit.