Rentenfreibetrag

Der Rentenfreibetrag ist der nicht der Steuerpflicht unterliegende Teil der gesetzlichen Rentenzahlung. Der Rentenfreibetrag wird einmalig zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und verändert sich später auch bei Rentenerhöhungen nicht. Die Höhe des Rentenfreibetrages ist von der Rentenhöhe und vom Alter bei Renteneintritt abhängig. Mittelfristig ist die komplette Abschaffung des Rentenfreibetrages beschlossen. Auch bei der Überschreitung des Rentenfreibetrages fällt für die meisten Rentner ohne weitere Einnahmen keine tatsächliche Steuerpflicht an, da ihre Rentenbezüge abzüglich des Rentenfreibetrages geringer als das steuerliche Existenzminimum sind. Als Gegenleistung für die Abschmelzung des Rentenfreibetrages hat der Gesetzgeber die steuerliche Berücksichtigung von Beitragszahlungen für die Rentenversicherung verbessert.

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