Repartierung

Eine Repartierung tritt am häufigsten bei der Neuemission von Wertpapieren auf. Bei einer Überzeichnung muss der Emittent Regeln zum Zuteilungsverfahren festlegen, welche Anteile die einzelnen Zeichner erhalten. Sollten entsprechende Regelungen bereits im Ausgabeprospekt genannt werden, liegt im engeren Sinne keine Repartierung vor, da keine neuen Voraussetzungen zum Wertpapiererwerb festgelegt werden. Von einer Repartierung wird auch gesprochen, wenn zu an der Börse gehandelten Wertpapieren mehr Kaufaufträge oder mehr Verkaufsaufträge als bedienbar vorliegen. Dabei bezeichnet die Geld-Repartierung die nur teilweise Ausführbarkeit der Kaufaufträge und die Brief-Repartierung die nicht vollständige Durchführbarkeit der Verkaufsaufträge. In einer dritten Bedeutung meint die Repartierung das notwendige Verfahren bei einer Überzeichnung im Tenderverfahren der EZB.

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