Restwert

Die betriebliche Kostenrechnung bezeichnet als Restwert den Wert eines bei Anschaffung zu aktivierenden Produktes, welcher sich aus dem Abzug der bisherigen Abschreibungen vom Anschaffungswert ergibt. Bei einer Unterscheidung zwischen Restwert und Zeitwert bezeichnet der Zeitwert den tatsächlichen und der Restwert den bilanzrechtlichen Wert desselben Gegenstandes. Beim Fahrzeugleasing wird im Leasingvertrag ein Restwert des Wagens am Ablaufdatum festgelegt. Wenn dieser auf Grund einer hohen Kilometerleistung oder mangelnder Pflege beim späteren Verkauf nicht erreicht werden kann, muss der Leasingnehmer entsprechende zusätzliche Zahlungen leisten. Bei einem unverschuldeten Unfall ist der Zeitwert des beschädigten Wagens für die Entscheidung maßgeblich, ob eine Reparatur zu bezahlen ist oder der Eigentümer eine Entschädigung in Höhe des Wagenwertes erhält; bei privat genutzten Fahrzeugen wird nicht zwischen Zeitwert und Restwert unterschieden.

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