Rückkaufvereinbarung

Im Falle einer Rückkaufvereinbarung schließen Käufer und Verkäufer von Wertpapieren eine Vereinbarung ab, dass der Erwerber die überlassenen Wertpapiere zum Ende der vereinbarten Laufzeit zurückkauft. Die Laufzeit bei einer Rückkaufvereinbarung beträgt oft nur einen Tag, selten mehr als einen Monat. Die Rückkaufvereinbarung ist ein typisches Finanzierungselement, mit dessen Hilfe eine Zentralbank den Geschäftsbanken Gelder zur Verfügung stellt. Außerhalb des Wertpapiermarktes gilt als Rückkaufvereinbarung eine Vertragsklausel, wonach der Käufer das Recht hat, den Rückkauf der verkauften Waren zu verlangen. Von Bedeutung ist eine solche Rückkaufvereinbarung beispielsweise für jüdische Geschäftsinhaber, da diese Gesäuertes während Pessach nicht in ihrem Besitz haben dürfen. Sie verkaufen somit die entsprechenden Waren vor Pessach an Nichtjuden und kaufen sie nach dem Fest zurück.

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