Rückkaufswert

Der Rückkaufswert bezeichnet den Betrag, welchen eine Lebensversicherung oder auch eine Rentenversicherung ihren Kunden auszahlt, wenn diese den Vertrag vorzeitig kündigen. Der Rückkaufswert ist besonders bei früher Kündigung deutlich geringer als die Summe der eingezahlten Beiträge, so dass sich eine Freistellung des Versicherungsvertrages bei finanziellen Schwierigkeiten oder der Verkauf der Ansprüche empfehlen. Ein Grund für die geringe Höhe des Rückkaufswertes in den ersten Jahren sind die Abschlusskosten einschließlich der Provisionszahlung. Die Höhe des Rückkaufwertes zu einzelnen Terminen ist aus dem Versicherungsvertrag ersichtlich, in Deutschland und Österreich gelten gesetzliche Mindestrückkaufswerte. Die im Versicherungsvertrag genannten Rückkaufwerte können bei Nichterreichen der eingeplanten Überschussbeteiligung reduziert werden.

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