Rückkaufpreis

Der Rückkaufpreis bezeichnet den vereinbarten Preis einer Anlage für den Verkauf an den Emittenten. Eine Besonderheit bietet die Vereinbarung eines Rückkaufpreises bei der islamischen Finanzierungsform Sukuk. Da Moslems keine Zinsen annehmen dürfen, erhalten sie stattdessen eine Gewinnbeteiligung, deren Höhe beim Sukuk durch den Unterschied zwischen einem Verkaufspreis und dem vereinbarten Rückkaufpreis bereits beim Erwerb festgelegt wird. Bei einem Rückkauf von Fondsanteilen sowie bei einem Rückkauf von eigenen Aktien einer Aktiengesellschaft wurde der Rückkaufpreis nicht bei Vertragsbeginn vereinbart, sondern er wird anhand des jeweiligen Tageskurses berechnet. Der englische Fachbegriff für den Rückkaufpreis lautet Repurchase Price, auf Deutsch ist auch Rücknahmepreis eine mögliche Bezeichnung.

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