Rückkauf

Ein Rückkauf meint grundsätzlich den Erwerb einer Sache oder eines Vertragsgegenstandes durch den ursprünglichen Verkäufer. Von besonderer Bedeutung ist der Rückkauf einer Lebensversicherung, Rentenversicherung sowie der Rückkauf eigener Aktien durch eine Aktiengesellschaft, wofür ein Beschluss der Hauptversammlung erforderlich ist. Rechtlich gesehen stellt die Rücknahme von mit Pfand versehenen Verpackungen ebenfalls einen Rückkauf dar. Wenn ein Rückkaufrecht zwischen dem Käufer und dem Verkäufer einer Ware bereits beim Verkauf ausdrücklich vereinbart wird, handelt es sich um die Sonderform eines Wiederkaufes. Bei der Lebensversicherung ist als Sonderfall zu berücksichtigen, dass der allgemeine Sprachgebrauch den Versicherungsnehmer als Rückkäufer bezeichnet, obgleich tatsächlich er eine Zahlung erhält.

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