Rundfunkgebühren

Die Rundfunkgebühren wurden vor der Einführung des Rundfunkbeitrages erhoben. Ihre Höhe war davon abhängig, ob der Zahlungspflichtige nur ein Radio oder auch ein Fernsehgerät besessen hatte. In den letzten Jahren ihrer Erhebung führte auch das Vorhandensein eines Computers zur Zahlungspflicht der Rundfunkgebühren. Zudem mussten in Wohngemeinschaften alle Mitglieder in ihren jeweiligen Zimmern stehende Geräte einzeln anmelden. Auch bei ihren Eltern lebende Kinder mit eigenem Einkommen waren zur Bezahlung der Rundfunkgebühren verpflichtet, falls ein Fernsehgerät oder ein Radio in ihren Räumen stand. Für die Rundfunkgebühren gewerblicher Teilnehmer war grundsätzlich die Anzahl der vorhandenen Geräte entscheidend, dabei existierten jedoch unterschiedliche Sonderregeln.

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