Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag hat die früheren Rundfunkgebühren abgelöst. Er ist einmalig für jede Wohnung zu entrichten, selbst wenn sich in dieser keine Rundfunkgeräte befinden sollten. Des Weiteren zahlen gewerbliche Einrichtungen einen pauschalen Rundfunkbeitrag. Vor der Einführung kam es zu Missverständnissen, da teilweise die Pflicht zur Bezahlung des neuen Rundfunkbeitrages je Haushalt gesprochen wurde. In diesem Fall hätten in nicht gemeinsam wirtschaftenden Wohngemeinschaften alle Mitglieder getrennt zahlen müssen, was ausdrücklich ausgeschlossen werden sollte. (Ein Haushalt ist durch das gemeinsame Wohnen und das gemeinsame Wirtschaften definiert). Beim Besitz einer Ferienwohnung ist für diese ein zusätzlicher Rundfunkbeitrag zu entrichten, nicht aber für den privat genutzten PKW. Der Rundfunkbeitrag vereinfacht die frühere Erhebung und verhindert die früher häufig vorkommende irrtümliche Nichtzahlung der Rundfunkgebühren durch bei ihren Eltern lebende Kinder mit eigenem Einkommen.

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