Rücklage

Rücklagen müssen von Kapitalgesellschaften gebildet werden und gelten als Bestandteil des Eigenkapitals. Es müssen solange Teile des Gewinnes einer Kapitalgesellschaft für Rücklagen verwendet werden, bis deren Wert zehn Prozent des Unternehmenskapitals erreicht. Die Auflösung von gesetzlichen Rücklagen ist nur in gesetzlich festgelegten Sonderfällen möglich, am wichtigsten ist der Ausgleich eines Jahresfehlbetrages. Freie Rücklagen dienen Aktiengesellschaften dazu, in Jahren mit einem schwachen Geschäftsergebnis dennoch eine Dividende auszuschütten. Neben gesetzlichen und freien Rücklagen existieren satzungsgemäße Rücklagen, deren Pflicht zur Bildung durch die Satzung der entsprechenden Gesellschaft begründet wird. Rücklagen lassen sich ihrer Art nach in Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen sowie ihrer Verbuchung nach in offene und stille Rücklagen aufteilen.

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