Rücklastschrift

Als Rücklastschrift wird die nicht erfolgte Einlösung einer eingereichten Lastschrift bezeichnet. Die Bank darf dem Kontoinhaber für eine solche kein Entgelt berechnen, während Bankentgelte zulasten des Einreichenden erlaubt sind. Eine Rücklastschrift wird ausgelöst, wenn das Konto weder durch Guthaben noch durch einen Kreditrahmen gedeckt ist und das Geldinstitut eine Kontoüberziehung nicht zulässt. Zur Vermeidung arbeitsintensiver Rücklastschriften dulden die meisten Girobanken eine geringfügige Überziehung des Kreditrahmens, sofern diese durch eine Lastschrift ausgelöst wird. Außer durch die Nichtdeckung eines Kontos entsteht eine Rücklastschrift durch den Widerspruch gegen eine aus der Sicht des Kontoinhabers unberechtigte Abhebung. Des Weiteren erfolgt eine Rückbuchung bei einem Versuch, von einem für Lastschriften nicht freigegebenen Konto wie einem Sparkonto Geld einzuziehen.

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