Rücknahmeabschlag

Bei Investmentfonds kann die Fondsgesellschaft einen Rücknahmefonds erheben, wenn Kunden Fondsanteile zurückgeben. Im Gegensatz zum Ausgabeaufschlag beim Verkauf von Fondsanteilen ist der Rücknahmeabschlag in Deutschland jedoch unüblich und wird somit in der Regel nicht erhoben. Ausländische - vor allem britische - Fondsgesellschaften wenden hingegen die Berechnung des Rücknahmeabschlages an. Der Gesetzgeber erlaubt den inländischen Fondsgesellschaften seit 2010, Rücknahmeabschläge zu verlangen. Von dieser gesetzlichen Berechtigung machen die meisten Fondsgesellschaften jedoch keinen Gebrauch, zumal Anleger massiv gegen die entsprechende Gesetzesänderung protestiert hatten. Tatsächlich haben die wenigen Fonds, die seitdem einen Rücknahmeabschlag erheben, deutlich an Beliebtheit verloren.

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