Rücknahmepreis

Bei einem Fonds ist der Rücknahmepreis der Preis, den die Fondsgesellschaft bei der Rücknahme von Fondsanteilen zahlt. Dieser kann einen Rücknahmeabschlag enthalten, da ein solcher seit 2010 bei Fondsanteilen gesetzlich erlaubt ist, allerdings aufgrund seiner geringen Akzeptanz bei Anlegern nur selten zur Anwendung kommt. Der Rücknahmepreis der Fondsanteile wird börsentäglich neu anhand der Nachfrage und des Angebotes festgestellt. Des Weiteren kann beim Ankaufpreis ausländischer Sorten von einem Rücknahmepreis gesprochen werden. Einige wenige Geldinstitute unterscheiden zwischen dem allgemeinen Kaufkurs und dem für den Kunden günstigeren Rücknahmekurs, wobei sie letzteren für die Sorten anwenden, welche der Bankkunde nachweisbar zuvor bei ihnen erworben hatte.

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