Rückstellungen

Rückstellungen sind Passivposten in der Bilanz eines Unternehmens und beziehen sich auf künftige Forderungen, deren genaue Höhe noch nicht feststeht. Bei der Bildung von Rückstellungen besteht die Verpflichtung, die künftigen Forderungen kaufmännisch vernünftig zu schätzen. Wichtige Einzelposten bei Rückstellungen sind Pensionsrückstellungen und Steuerrückstellungen sowie Rückstellungen für zu erwartende Garantieleistungen. Rückstellungen werden auch als Selbstversicherungen des Unternehmens bezeichnet, da sie wahrscheinliche spätere Kosten abdecken. Entsprechend dürfen Rückstellungen nicht beziehungsweise nur in Höhe des vereinbarten Eigenanteils gebildet werden, wenn für das als wahrscheinlich angesehene Ereignis eine Versicherung besteht. Im Gegensatz zum deutschen Recht verbietet der internationale Standard IFRS die Bildung von Aufwandsrückstellungen.

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