Rücktrittsrecht Kaufvertrag

Das Rücktrittsrecht von einem abgeschlossenen Kaufvertrag richtet sich nach dem Ort, wo dieser abgeschlossen wurde und nach dem Status beider Vertragspartner als Kaufleute oder Privatpersonen. Ein besonders umfangreiches Rücktrittsrecht steht Privatkunden im Versandhandel einschließlich des Internet-Handels und bei Haustürgeschäften zu. Neben dem generellen Rücktrittsrecht, welches zumeist als Widerrufsrecht bezeichnet wird, bewirkt eine mangelhafte Ware ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, wobei je nach Wert und Beschaffenheit des gekauften Gutes jedoch vor dem Rücktritt die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben ist. Wenn der Kunde wegen der Nichterfüllung beziehungsweise der nicht rechtzeitigen Erfüllung des Kaufvertrages durch den Verkäufer sein Rücktrittsrecht anwendet, steht ihm gegebenenfalls zusätzlich Schadenersatz zu.

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