Schadensminderungspflicht

Schadensminderungspflicht ist eine Nebenform für den überwiegend verwendeten Begriff Schadenminderungspflicht. Diese besagt, dass der Geschädigte verpflichtet ist, den entstandenen Schaden nach Möglichkeit zu verringern. Die Schadenminderungspflicht verbietet zwar die Beauftragung eindeutig zu teurer Dienstleister zur Schadenbehebung, sie verpflichtet jedoch nicht zu umfangreicheren Preisvergleichen als gemeinhin üblich. Des Weiteren besteht die Schadenminderungspflicht darin, Folgeschäden nach Möglichkeit zu vermeiden. Bei Verstößen gegen die Schadenminderungspflicht kann die Versicherungsgesellschaft den Schadenersatz auf die bei ihrer Wahrnehmung eingetretene Schadenshöhe begrenzen. Die rechtlich exakte Bezeichnung für die Schadenminderungspflicht lautet Schadensminderungsobliegenheit. Eine solche existiert außer im Versicherungswesen auch bei Entschädigungsansprüchen gegenüber der öffentlichen Hand.

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