Schadenspauschale

Eine Schadenspauschale wird von Versicherungsunternehmen häufig einem Geschädigten angeboten, wenn die Ermittlung des tatsächlichen Schadens mit hohen Kosten verbunden ist. Das Angebot einer Schadenspauschale ist häufig mit dem Hinweis verbunden, dass diese ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht bezahlt wird. Aus diesem Grund ist die Annahme der Schadenspauschale ratsam, wenn sich bei einer gerichtlichen Klärung der Ansprüche an einen Versicherer möglicherweise ergeben wird, dass diese nicht bestehen. In anderen Fällen können Schadenspauschalen zu einer gegenüber den tatsächlich vorhandenen Ansprüchen verringerten Entschädigungsleistung führen. Für einige Sachverhalte sind in Versicherungsbedingungen Schadenspauschalen festgeschrieben, das betrifft unter anderem das Gipsgeld in der Unfallversicherung. Auch bei vereinbarten Tagegeldern handelt es sich faktisch um Schadenspauschalen.

^