Die Schadensregulierung umfasst die Begutachtung und die Bewertung eines Versicherungsschadens sowie die Bezahlung der Erstattungsansprüche. Je nach Versicherungsart erfolgt die Schadensregulierung gegenüber einem Dritten oder zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft. Grundlage für die Schadensregulierung ist bei einigen Versicherungsarten wie der Hausratversicherung der Wiederbeschaffungswert, während in anderen Versicherungszweigen wie der Haftpflichtversicherung nur der Zeitwert ersetzt wird. Die Erstattung von Arztrechnungen an Mitglieder privater Krankenkassen und die direkte Abrechnung der Behandlungskosten zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und Medizinern werden von Versicherten kaum als Form der Schadensregulierung wahrgenommen, versicherungstechnisch sind beide Leistungsformen eindeutig als solche einzustufen.