Schadensmeldung

Die Schadensmeldung ist die Information der für die Regulierung zuständigen Versicherungsgesellschaft über einen eingetretenen Versicherungsfall. Sie erfolgt in den meisten Fällen durch den Versicherungsnehmer, kann aber auch durch den Anspruchsberechtigten vorgenommen werden. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten eine Möglichkeit zu Schadensmeldungen rund um die Uhr an. Zur Wahrung des Versicherungsschutzes sind die festgelegten Fristen für eine Schadensmeldung zu beachten, zugleich erleichtert eine möglichst unverzügliche Mitteilung des Schadensfalls an den Versicherer die Schadensregulierung. Die Schadensmeldung sollte bei Sachversicherungen nach Möglichkeit genügend Daten für eine Einstufung der wahrscheinlichen Schadenshöhe enthalten, da die Versicherungsgesellschaften bei geringen Beträgen zumeist keine Gutachten einholen.

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