Scheckeinzugsverfahren

Der Scheckeinzug kann über das beleghafte und über das beleglose Scheckeinzugsverfahren erfolgen. Bei einem beleglosen Scheckeinzug legt die den Scheck einlösende Bank dem bezogenen Geldinstitut anstelle des eigentlichen Scheckbeleges lediglich eine elektronisch übermittelte Kopie vor. Das beleglose Scheckeinzugsverfahren wird heute üblicherweise bei Schecksummen unter sechstausend Euro angewendet. Das beleglose Scheckeinzugsverfahren wird auch als BSE-Verfahren bezeichnet. Bei Schecks in einer Höhe von sechstausend und mehr Euro muss das imagegestützte Scheckeinzugsverfahren verwendet werden. Dieses wird als ISE-Verfahren abgekürzt. Auch hierbei werden die Originalschecks nur in Einzelfällen und auf Verlangen an die bezogene Bank weitergeleitet. Schecks und somit das Scheckeinzugsverfahren kommen fast nur noch im Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen zur Anwendung, da der Handel nahezu komplett auf die Kartenzahlung (EC-Zahlung) umgestellt hat und der kartengarantierte Euroscheck abgeschafft wurde.

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