Scheidungskosten

Scheidungskosten sind alle mit einer Ehescheidung verbundenen Kosten. Im engeren Sinn gehören hierzu die Anwaltskosten und die Gerichtskosten für das Scheidungsverfahren sowie für den Unterhaltspflichtigen die nach der Beendigung der Ehe anfallenden Unterhaltszahlungen. Im weiteren Sinn stellen auch die mit der Auflösung einer Ehe verbundenen Kosten für den Neubezug mindestens einer Wohnung einen Teil der Scheidungskosten dar. Das Finanzamt erkennt Scheidungskosten nicht mehr steuermindernd an, wogegen jedoch verschiedene noch nicht abschließend entschiedene Klageverfahren laufen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung fallen deutlich geringere Scheidungskosten als bei einem Rosenkrieg an, selbst die Wahl eines gemeinsamen Rechtsanwaltes für das gerichtliche Verfahren ist in diesem Fall möglich.

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