Scheidungsunterhalt

Der Scheidungsunterhalt ist der Unterhalt, den der ehemalige Ehepartner mit dem besseren Verdienst seinem Ex-Partner bezahlen muss. Der gerichtliche Anspruch auf den Scheidungsunterhalt ist beschränkt, falls der Anspruchsberechtigte keine Kinder zu versorgen hat. Grundsätzlich endet der Anspruch auf den Scheidungsunterhalt, wenn der Bezieher eine neue feste Beziehung eingeht, wobei das Zusammenleben als Indiz, aber weder als alleiniges noch als sicheres Zeichen für die auf Dauer angelegte Liebesbeziehung einzustufen ist. Der Scheidungsunterhalt wird vom Scheidungsrichter festgelegt, allerdings kann der Ehevertrag bereits eine vorsorgliche Regelung zur Unterhaltsleistung enthalten. Eine kurze Ehe wirkt führt bei Kinderlosigkeit zu einer geringen Dauer des Anspruchs auf den Scheidungsunterhalt.

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