Scheinfirma

Eine Scheinfirma ist zum Beispiel ein Unternehmen, das zwar den Bestimmungen des Firmensitzlandes gemäß ordnungsgemäß angemeldet ist, aber keine reale Geschäftstätigkeit ausübt. Die in Deutschland überwiegend verwendete Bezeichnung lautet Briefkastenfirma. Eine Scheinfirma dient den wirtschaftlichen Interessen eines Hintermannes, der selbst nicht in Erscheinung tritt. Die Gründung von Scheinfirmen verstößt nicht zwingend gegen geltendes Recht, auch wenn Schätzungen davon ausgehen, dass dieser Vorwurf auf die meisten Briefkastenfirmen zutrifft. Der Bundesfinanzhof bezeichnet Scheinfirmen als funktionslose Basisgesellschaften und sieht den Tatbestand des Steuermissbrauchs als verwirkt an, falls diese gezielt der Umleitung der Versteuerung in ein Land mit niedrigen Unternehmenssteuern dienen. Das europäische Recht erlaubt jedoch grundsätzlich die Gründung von Scheinfirmen in den einzelnen Mitgliedsländern.

^