Schuldenbereinigungsplan

Der Schuldenbereinigungsplan ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht. Vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erstellt der Schuldner einen Schuldenbereinigungsplan und schickt diesen an seine Gläubiger. Der Grundgedanke des Schuldenbereinigungsplanes besteht darin, dass der Schuldner seinen Gläubigern einen Vergleich anbietet. Der Zahlungspflichtige unterbreitet seinen Gläubigern im Schuldenbereinigungsplan Vorschläge zu einer teilweisen Zahlung und üblicherweise zu einer Ratenvereinbarung. Bei nicht vorhandener Insolvenzmasse erfüllt ein als Null-Plan bezeichneter Schuldenbereinigungsplan die rechtlichen Mindestanforderungen, auch wenn die Gläubiger einen Plan ohne eine zumindest teilweise angebotene Zahlung sicher ablehnen. Im Idealfall stimmen die Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan zu, so dass ein Insolvenzvergleich geschlossen und das weitere Insolvenzverfahren somit überflüssig wird.

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