Schuldenbremse

Die Schuldenbremse bezeichnet eine auf einer freiwilligen parlamentarischen Entscheidung oder einer zwischenstaatlichen Vereinbarung beruhende Verpflichtung eines Staates zum Abbau seiner Schulden. In Deutschland wurde eine Schuldenbremse 2009 mit Wirkung ab 2011 beschlossen. Die Regelungen verlangen ausgeglichene Haushalte vom Bund und von allen Bundesländern, ohne dass zum Haushaltsausgleich Kredite aufgenommen werden dürfen. Der Grundgedanke der deutschen Schuldenbremse besteht in der Vermeidung der Aufnahme neuer Kredite mit Ausnahme von konkret festgelegten Sonderregeln. Die 2001 beschlossenen und seit 2003 gültigen Gesetze zur Schuldenbremse in der Schweiz sehen hingegen ausdrücklich die Verringerung der bestehenden Verbindlichkeiten des Bundes und der Kantone vor.

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