Sondertilgung

Sondertilgungen sind Tilgungen, welche zusätzlich zu den im Kreditvertrag vereinbarten Rückzahlungen erfolgen. Die im Kreditvertrag vereinbarte Möglichkeit zu Sondertilgungen ohne eine Berechnung von Vorfälligkeitszinsen ist für den Kreditnehmer vorteilhaft und rechtfertigt einen geringfügig gegenüber dem billigsten Angebot erhöhten Zinssatz. Wenn Sondertilgungen nicht im Kreditvertrag als Möglichkeit vereinbart wurden, darf die Bank bei ihrer Genehmigung eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei Darlehen von Bausparkassen und bei den meisten Förderdarlehen der KfW sind Sondertilgungen in unbegrenzter Höhe zulässig. Mithilfe einer Sondertilgung kann der Kreditnehmer ein Darlehen schneller als geplant ablösen.

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