Sonderprüfung

Eine Sonderprüfung meint jede außerplanmäßige Prüfung. So erfolgt eine Sonderprüfung durch das Finanzamt, wenn konkrete Hinweise auf eine nicht ordnungsgemäße Versteuerung der Einnahmen vorliegen. Gesetzlich geregelt ist die Sonderprüfung bei Kreditinstituten, um Zweifel an deren Leistungsfähigkeit frühzeitig auszuräumen oder Gegenmaßnahmen anzuordnen. Im Aktienrecht dienen Sonderprüfungen der Kontrolle des Verhaltens der Aufsichtsräte und der Vorstände, sie kann von den Aktionären in der Hauptversammlung beschlossen werden. Die Sonderprüfungen bei Aktiengesellschaften umfassen je nach Auftrag das Bilanzrecht oder das Konzernrecht. Sofern die Hauptversammlung eine beantragte Sonderprüfung abgelehnt hat, können Minderheitsaktionäre eine solche gerichtlich beantragen, wenn sie über ein Stammkapital von mindestens 100 000 Euro oder einem Prozent des Stammkapitals verfügen.

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