Sonderkosten

Sonderkosten sind Kosten, welche als Sondereinzelkosten einem bestimmten wirtschaftlichen Gut beziehungsweise einer eindeutig ermittelbaren Kostenstelle zugeordnet werden können, jedoch nicht regelmäßig anfallen. Als Gemeinkosten anfallende Sonderkosten lassen sich hingegen nur nach statistischen Kriterien einzelnen Kostenstellen zuordnen, sie fallen jedoch ebenso wie Sondereinzelkosten nur unregelmäßig an. Häufig werden Sondereinzelkosten konkret als solche bezeichnet, so dass unter Sonderkosten im engeren Sinn nur ausnahmsweise und ungeplant anfallende Kosten zu verstehen sind. In diesem Fall entstehen Sonderkosten oder auch Sonderausgaben häufig durch ein nicht oder in Verbindung mit einer Eigenbeteiligung versichertes Schadensereignis wie Feuer oder Hochwasser oder durch einmalige Werbemaßnahmen im Zuge einer Neueröffnung.

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