Steuernachzahlung

Die Steuernachzahlung ist der Betrag, welchen der Steuerpflichtige zusätzlich zu seinen bereits bezahlten Steuerzahlungen an das Finanzamt abführen muss. Eine Steuernachzahlung kann auf Grund einer Steuerprüfung oder als Folge nicht angegebener und nachträglich durch das Finanzamt aufgedeckter Einkünfte fällig werden. Des Weiteren ist eine Steuernachzahlung möglich, wenn der zunächst erwartete und für die Festlegung der Steuervorauszahlung verwendete Gewinn unerwartet hoch ausfällt. Normalerweise muss die Steuernachzahlung kurzfristig geleistet werden, die meisten Finanzämter sind aber bereit, für einen überschaubaren Zeitraum von maximal sechs Monaten eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Darüber hinaus genehmigt das Finanzamt eine Stundung der Steuernachzahlung grundsätzlich nur, wenn der Steuerpflichtige das vergebliche Bemühen um einen Kredit glaubhaft macht.

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