Steuerunterlagen

Als Steuerunterlagen gelten alle Belege, welche für die Steuerberechnung beziehungsweise für die Prüfung einer eingereichten Steuererklärung maßgeblich sind. Steuerunterlagen müssen in vielen Fällen nicht direkt der abgegebenen Steuererklärung beigelegt, sondern erst auf Anforderung des Finanzamtes eingereicht oder bei einer Betriebsprüfung vorgelegt werden. Je nach Art der Steuerunterlagen gelten unterschiedlich lange Aufbewahrungsfristen von sechs oder zehn Jahren. Steuerunterlagen können digital aufbewahrt werden. Wenn Privatpersonen ausschließlich über Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung verfügen, besteht für sie keine Pflicht zur Aufbewahrung der Steuerunterlagen. Sie können diese vernichten, sobald das Finanzamt den Lohnsteuerjahresausgleich bearbeitet hat. Bei der Einkommensteuererklärung oder dem Lohnsteuerjahresausgleich eingereichte Steuerunterlagen schickt das Finanzamt nach der Prüfung des Antrages zurück.

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