Teilzahlungsantrag

Ein formeller Teilzahlungsantrag ist erforderlich, wenn Zahlungspflichtige öffentliche Abgaben in Raten zahlen möchten. Hierzu existieren Formulare, die Behörde kann aber auch einem formlos gestellten Teilzahlungsantrag zustimmen. Bei Bestellungen zur Warenlieferung gilt üblicherweise das Ankreuzen des entsprechenden Zahlungswunsches als Teilzahlungsantrag, so dass ein gesonderter Antrag nur bei später auftretendem Wunsch nach einer Ratenzahlung zu stellen ist. Zahnärztliche Verrechnungsstellen legen ihren Patientenrechnungen üblicherweise ein Formular für den Teilzahlungsantrag bei. Bei Kreditkarten stellen Karteninhaber einmalig einen Teilzahlungsantrag und begleichen anschließend ihre Monatsabrechnung wahlweise vollständig oder in Teilbeträgen; ohne einen vorliegenden Teilzahlungsantrag buchen die meisten Emittenten die Monatsabrechnung in voller Höhe vom Girokonto ab.

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