Teilzahlungsdarlehen ist der juristisch korrekte Begriff für einen Ratenkreditvertrag. Bei einem Teilzahlungsdarlehen zahlt der Kreditnehmer regelmäßige Raten, welche sowohl der Rückzahlung der Kreditsumme als auch der Begleichung der anfallenden Zinsen dienen. Die monatliche Ratenzahlung hat sich bei Teilzahlungsdarlehen durchgesetzt, alternativ sind abweichende Vereinbarungen wie eine quartalsweise Begleichung der Kreditraten möglich, aber kaum relevant. Banken bieten Teilzahlungsdarlehen unter unterschiedlichen Produktbezeichnungen wie den Verbraucherkredit oder das Anschaffungsdarlehen an. Bei zweckgebundenen und ermäßigten Krediten wie einem Autokredit handelt es sich um Sonderformen des Teilzahlungsdarlehens. Die Bank kann Teilzahlungsdarlehen nur bei nennenswerten Verstößen des Kreditnehmers gegen dessen Zahlungspflicht kündigen.