Teilzahlungsangebot

Mit einem Teilzahlungsangebot ermöglichen Händler ihren Kunden, Einkäufe in Form der Ratenzahlung zu bezahlten. Bei traditionellen Versandhändlern gehört das Teilzahlungsangebot zu den grundlegenden Geschäftsprinzipien; Voraussetzung für die angebotene Teilzahlung ist, dass beim Besteller keine (schwerwiegenden) negativen Bonitätsmerkmale vorliegen. Das Teilzahlungsangebot gilt nicht immer für Neukunden, teilweise fordern Versandhändler von diesen eine zusätzliche Anzahlung als weiteren Beleg für die Bonität. Im stationären Handel nehmen Teilzahlungsangebote seit den 1990er Jahren zu. Teilzahlungsangebote sind auch bei Eigenanteilen für den Zahnersatz verbreitet und können sowohl mit als auch ohne eine Berechnung von Sollzinsen erfolgen. Der Verzicht auf eine Verzinsung im Teilzahlungsangebot gilt als wirksame Werbemaßnahme.

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