Teilzahlung

Verbraucher setzen eine Teilzahlung häufig mit einer Ratenzahlung gleich. Tatsächlich handelt es sich aber auch bei Abschlagszahlungen, Anzahlungen und vereinbarten Schlusszahlungen um Teilzahlungen. Eine Teilzahlung als Ratenzahlung liegt bei strenger Definition nur vor, wenn der Kunde die einzelnen Raten direkt an den Händler leistet und dieser eine vom Kunden unabhängige Refinanzierung bei seiner Bank vornimmt. Falls der Händler lediglich die Kreditvergabe durch eine Bank vermittelt, liegt keine eigentliche Teilzahlung, sondern eine Kreditfinanzierung vor. Versandhändler bieten in vielen Fällen Teilzahlungen an und erwerben somit einen Wettbewerbsvorteil vor auf der direkten vollständigen Bezahlung bestehenden Konkurrenten. Bei der Kreditkarte besteht eine Teilzahlung darin, nicht den vollständigen Monatssaldo, sondern nur den Mindestbetrag oder einen frei zu wählenden höheren Betrag auszugleichen.

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