Ein Teilwert stellt im Bereich der Gewinneinkünfte einen sehr oft benötigten Wert dar. Hiermit findet unter anderem eine Bewertung von Einlagen statt. Zusätzlich dient er jedoch bei der Bilanzierung als Bewertungsgrundlage. Beim Teilwert erfolgt eine Bewertung der Wirtschaftsgüter nach der jeweiligen Betriebszugehörigkeit. Dies basiert auf dem Gedanken, dass Wirtschaftsgüter bei einem rentablen Unternehmen an Wert gewinnen aufgrund des Ertrags, während dieses ohne einen Betriebszusammenhang in einem solchen Ausmaß nicht möglich wäre. In Bezug auf die Betriebszugehörigkeit ist eine Teilwertabschreibung nicht möglich, solange ein Wirtschaftsgut noch Aufgaben in einem Unternehmen ausführt. Es wird deshalb widerlegbar vermutet, dass der Teilwert später den Wiederbeschaffungskosten entspricht.