Tilgungsverrechnung

Unter einer Tilgungsverrechnung versteht man grundsätzlich eine Vereinbarung. Diese erfolgt zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber. Hiermit wird festgelegt, wann bereits entrichtete Tilgungsleistungen und eine noch ausstehende Restschuld miteinander verrechnet werden sollen. Eine Tilgungsverrechnung wird nicht bei allen Krediten verwendet. Bei einem Ratenkredit beispielsweise werden die fälligen Zinsen zum ursprünglichen Darlehensbetrag hinzugerechnet und dies gilt dann für den gesamten Zeitraum des Darlehens. In den meisten Fällen erfolgt eine Tilgungsverrechnung vierteljährlich. Möglich sind jedoch auch eine monatliche, eine jährliche sowie eine taggenaue Verrechnung. Für einen Darlehensnehmer am vorteilhaftesten ist eine sofortige Tilgungsverrechnung. Diese hat zur Folge, dass sich die zu begleichenden Zinszahlungen verringern.

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