Tilgungswechsel

Der Tilgungswechsel besagt, dass der Tilgungssatz eines Darlehens während der Laufzeit verändert wird. Ein alternativer Begriff für den Tilgungswechsel lautet Tilgungssatzwechsel. Die Möglichkeit zu einem Tilgungswechsel ist vor allem bei langfristigen Darlehen wie der Immobilienfinanzierung von Bedeutung. Die Zustimmung zu einem Tilgungswechsel kann im Kreditvertrag vereinbart werden, in anderen Fällen beruht sie auf einem Entgegenkommen der Bank. Ein Tilgungswechsel kann sowohl mit einer höheren als der ursprünglich vereinbarten Tilgung als auch mit einem geringeren Tilgungssatz verbunden sein. Kreditnehmer nehmen den Tilgungswechsel vorwiegend als Veränderung ihrer Kreditrate wahr, alternativ kann der Tilgungssatzwechsel zu einer Veränderung der Kreditlaufzeit führen.

^